Die Dienstgradabzeichen der freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein sind im Organisationserlass Feuerwehren - OrgFw des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 07. Juli 2009 festgelegt. Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter/in“ bis „Löschmeister/in“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden.
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Feuerwehrmannanwärter/Feuerwehrfrauanwärterin (Mitglied der Jugendabteilung; Eintritt als aktives Mitglied)
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Feuerwehrmann/frau (Truppfrau oder Truppmann Teil 1 -Grundausbildung- )
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Oberfeuerwehrmann/frau (Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Truppfrau/Truppmann nach 3 Jahren und mindestens eine technische Ausbildung)
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Hauptfeuerwehrmann/frau** (Truppführerausbildung und mindestens eine technische Ausbildung)
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Hauptfeuerwehrmann/frau*** (Truppführerausbildung und mindestens eine technische Ausbildung und Funktion im Vorstand oder Sicherheitsbeauftragte/-beauftragter oder Brandschutzerzieherin/-erzieher / Brandschutzaufklärerin/-aufklärer mit abgeschlossener Ausbildung -nach Bewährung in der jeweiligen Funktion)
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Löschmeister/in (Truppführerausbildung und mindestens zwei technische Ausbildungen sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Gruppenführerausbildung)
Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr.
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Oberlöschmeister/in (Gruppenführer/LZG-Gruppenführer/IuK im Fü-Stab bzw. TEL nach entsprechender Ausbildung)
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Hauptlöschmeister/in ** (Jugendfeuerwehrwartin/-wart mit Lehrgang Gruppenführung, Jugendfeuerwehrwartin/-wart oder Kreisausbilderin/Kreisausbilder mit Lehrgang Gruppenführung, Kreisausbildung in der Feuerwehr)
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Hauptlöschmeister/in *** (Stellvertretende Ortswehrführung bis 1000 Einwohner mit Lehrgang Gruppenführung, Leiten einer Feuerwehr)
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Brandmeister/in (Ortswehrführung bis 1000 Einwohner, Zugführung, Lehrgangsleiterin/-leiter und Kreisfachwartin/-wart, Fü-Stab bzw. TEL (Fachberaterin/-berater) nach entsprechender Ausbildung)
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Oberbrandmeister/in (Ortswehrführung 1001 bis 5000 Einwohner, Gemeindewehrführung bis 1000 Einwohner, Kreisfachwartin/-wart für Ausbildung mit entsprechender Ausbildung)
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Hauptbrandmeister/in** (Ortswehrführung 5001 bis 15.000 Einwohner, Gemeindewehrführung 1001 bis 5000 Einwohner, Kreisjugendfeuerwehrwartin/-wart, Zugführung des LZG, Fü-Stab S1-S2-S4-S5-S6 mit entsprechender Ausbildung)
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Hauptbrandmeister/in*** (Ortswehrführung über 15.000 Einwohner, Amts- bzw. Gemeindewehrführung 5001 bis 15.000 Einwohner, Führung von Feuerwehrbereitschaften mit entsprechender Ausbildung)
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Erste/r Hauptbrandmeisterin/er (Amts- bzw. Gemeindewehrführung über 15.000 Einwohner, Fü-Stab TEL S3 ggf. Leiter/in Stab mit entsprechender Ausbildung)
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Erste/r Hauptbrandmeisterin/er* (Stellvertretende Kreiswehrführung, Stadtwehrführung mit Lehrgang Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr)
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Kreisbrandmeister/in Stadtbrandmeister/in (Kreiswehrführung, Stadtwehrführung mit Lehrgang Zugführung, Verbandsführung und Leiter einer Feuerwehr)
*) ein Stern **) zwei Sterne ***) drei Sterne