Am 31. Dezember ist es mal wieder soweit. genau wie Miss Sophie in "Dinner For One" alljährlich zu Tisch bittet, wird nach zumeist besinnlichen Weihnachtstagen das alte Jahr umso lauter verabschiedet. Auch der diesjährige Jahreswechsel wird es aller Voraussicht "in sich" haben. Neben Lärm und einer möglichen Umweltbelastung sind es vielmehr nicht beachtete Sicherheitshinweise, die für einige das Feuerwerk zum Alptraum werden lassen. Bastler verbrennen sich zu Tausenden jedes Jahr die Finger. Unfallberichte zeugen dann später oft von den Gefahren, die ein allzu sorgloser Umgang mit Feuerwerkskörpern mit sich bringt.

Am meisten gefährdet sind Jugendliche und Kinder, in deren Hände viele der explosiven Spezialitäten gar nicht kommen dürften. "Feuerwerkskörper für Vergnügungszwecke" unterliegen aus gutem Grund dem Sprengstoffgesetz. Sie sind in einer entsprechenden Verordnung in vier Gefährdungsklassen eingeteilt. Nur Feuerwerksspielwaren der Klasse I und Kleinfeuerwerke der Klasse II dürfen ohne eine behördliche Abbrenngenehmigung erworben werden. Die weniger gefährlichen Artikel (Klasse I), die schwarz gekennzeichnet sind, können das ganze Jahr über gekauft und benutzt werden. Zu diesen "Feuerwerksspielwaren" gehören Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Konfettibomben und bengalische Zündhölzer.

Für Artikel der Klasse II, die grün beschriftet sind, ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der Erwerb und die Benutzung generell verboten. Zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Diese Artikel dürfen bis zum 29. Dezember nicht verkauft werden, und sie dürfen nur an Silvester ab 18.00 Uhr bzw. bis Neujahrsmorgen 01.00 Uhr abgebrannt werden. Zu diesen sogenannten Kleinfeuerwerken gehören Raketen, Kanonenschläge, Böller, Feuerräder, Fackeln und Frösche.

Die Klassen III und IV sind nur für Großfeuerwerke bestimmt und ihr Abbrennen bedarf einer gesonderten Genehmigung.

Ohne zeitliche Einschränkung dürfen autorisierte Händler auch pyrotechnische Munition zum Kauf anbieten. Die Verwendung erfordert jedoch eine Genehmigung nach dem Waffengesetz. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 5.000.- € geahndet werden.

Wer macht sich schon während der nächtlichen Knallerei, die sich der Bundesbürger immerhin die stolze Summe von ca. 125 Millionen Euro kosten lässt, Gedanken, dass dabei ein sicherlich nicht gerade umweltfreundliches Gemisch an Substanzen freigesetzt wird?

Sauerstoffabgebende Stoffe, zahlreiche brennbare Stoffe sowie eine Vielzahl von Hilfsstoffen wie Abbrandregler, Klebstoffe, Quellmittel, Kunst- und Schaumstoffe finden bei den unter hohem Energieaufwand hergestellten pyrotechnischen Erzeugnissen Verwendung.

In früheren Messungen sind bei Inversions- und austauscharmen Wetterlagen in Silvesternächten erhöhte Konzentrationen von Staub und Stickoxiden in dichtbesiedelten Innenstadtbereichen festgestellt worden. Die allgemeine Staubbelastung war teilweise um das Dreifache erhöht. Ab 02.00 Uhr nachts fielen die erhöhten Konzentrationswerte wieder auf den Ausgangspunkt zurück. Der niedersinkende Staub legt sich auf Boden und Pflanzen. Wegen der weitgehenden Vegetationspause und da die meisten Stoffe bis zum Frühjahr ab- bzw. ausgewaschen seien, sei keine Gefährdung für den Menschen erkennbar, so das Umweltbundesamt (UBA) in Berlin.

In diesem Zusammenhang muss aufgrund der hohen Unfallgefahren dringend davor gewarnt werden, pyrotechnische Erzeugnisse aus dem militärischen oder gewerblichen Bereich oder Eigenkonstruktionen beim Silvesterfeuerwerk zu verwenden.

Um Unfälle beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu vermeiden, sollte man einige Vorsichtsregeln beachten:

  • Hände weg von selbstgebastelten Raketen bzw. pyrotechnischen Produkten aus Militärbeständen sowie von gewerblichen Sprengstoffen.
  • Schäden durch selbstgebastelte Feuerwerkskörper sind nicht versichert. Entsteht hingegen trotz sachgemäßen Umgangs mit Feuerwerk ein Schaden, so kann man Schadensersatzansprüche beim Hersteller geltend machen. Der Nutzer muss dann allerdings den äußerst schwierigen Beweis antreten, dass beispielsweise der Knallkörper nicht richtig funktioniert hat.
  • Beim Kauf von Böllern auf den Aufdruck BAM zu achten. Alle zugelassenen Feuerwerkskörper weisen eine BAM-Nummer der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin auf.
  • Alles andere als Bombenstimmung droht aus dem Ausland: 60 Prozent der importierten Billigböller aus Holland, Polen, Tschechien und Russland seien Blindgänger, resümiert die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) in Berlin. Aber auch Verbotenes ist auf dem Schwarzmarkt zu haben: der sogenannte Vogelschreck, eine Munition aus der Landwirtschaft, ist waffenscheinpflichtig.
  • Die auf der Verpackung oder auf den Feuerwerkskörpern selbst angebrachte Gebrauchsanweisung muss vor dem Abbrennen gelesen und dann genau befolgt werden.
  • Artikel, die nur zur Verwendung im Freien bestimmt sind, dürfen nicht in der Nähe offenstehender Fenster oder Türen und erst recht nicht in Innenräumen gezündet werden.
  • Feuerwerkskörper dürfen erst unmittelbar vor ihrer Verwendung aus der Verpackung genommen und niemals in Hosen- und Jackentaschen gesteckt werden.
  • Streichhölzer oder Feuerzeuge müssen immer getrennt vom Feuerwerk aufbewahrt werden.
  • Raketen mit Führungsstab sollte man nur aus feststehenden Flaschen steil nach oben abschießen. Balkone sind als "Startrampen" denkbar ungeeignet!
  • Einmal gezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodieren, sollte man keinesfalls erneut anzünden, denn die meisten schweren Verletzungen bei Kindern entstehen durch Zündversuche an solchen "Blindgängern".
  • "Fehlzünder" sollte man stets mit Wasser unbrauchbar machen.
  • Tischfeuerwerk darf nur auf feuerfesten Unterlagen abgebrannt werden. Dabei sollte man immer einen Eimer Wasser griffbereit haben.
  • Natürlich darf man Feuerwerk niemals bündeln, weil dann die Sprengwirkung unkontrollierbar anwächst.
  • Erst recht darf man sie nach dem Anzünden nicht in der Hand behalten.
  • Der Lärm der Knallerei kann vor allem Kleinkinder, ältere und kranke Menschen sowie Haustiere ängstigen und zu Gesundheitsproblemen wie Hörschäden, Bluthochdruck, Magen- und Darmproblemen sowie Kreislaufstörungen führen. Haustiere sollten zu dieser Zeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Nach Darstellung des Hessischen Ministeriums für Sozialordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen grundsätzlich verboten.
  • Wer von dem Silvesterfeuerwerk nichts hält und die eigene Wohnung vor verirrten Silvesterraketen schützen will, sollte Fenster und Rollläden schließen, bis alles vorbei ist.
  • Aus Rücksicht auf Gesundheit, Umwelt und Tiere sollte auf die jährliche Knallerei ganz verzichtet werden. Das veranschlagte Geld ist als Spende an gemeinnützige Organisationen besser aufgehoben als Schall und Rauch am nächtlichen Himmel.
  • Für Feuerwehren, Sanitäter, Krankenhäuser bedeutet die letzte Nacht des Jahres immer wieder erhöhte Alarmbereitschaft. Unbeachtet bleibt weitgehend, dass Feuerwerkskörper oft das gesamte Jahr über in Gebrauch sind, so z.B. bei Polterabenden oder anderen Familienfeiern, obwohl der Anwendungszeitraum von pyrotechnischen Artikeln vom Gesetzgeber auf den Silvesterabend beschränkt ist.
  • Selbst Wunderkerzen sind in geschlossenen Räumen nicht ganz unbedenklich. Wunderkerzen eignen sich nicht zur Lebensmitteldekoration. Wunderkerzen sind Kleinfeuerwerks-Artikel. Ihre Drähte sind beschichtet mit einer Masse aus Bariumnitrat, Eisenspänen und teilweise etwas Aluminiumpulver, die hauptsächlich mit Dextrin, aber auch mit Collodium gebunden sind.
  • Bariumnitrat ist leicht wasserlöslich und giftig. Es ist zwar fest in die Mischung der Wunderkerzen eingebunden, doch sollten Kinder keine abgebröckelten Teile in den Mund nehmen oder an den Wunderkerzen lecken und lutschen.
  • Nach dem Abbrennen der Wunderkerzen ist das enthaltene Barium unbedenklich, da es - bei vollständigem Abbrand - in Form von Carbonat und eventuell Sulfat (beide Stoffe unlöslich und ungiftig) vorliegt.


Problematisch ist, dass beim Abbrennen das enthaltene Bariumnitrat Stickoxide (Nox) bildet. Deren Konzentration kann in kleinen Räumen und bei größerer Kerzenzahl unter ungünstigen Voraussetzungen gesundheitlich bedenkliche Werte erreichen. Im Abbrandrauch dürften auch andere gesundheitlich bedenkliche Stoffe enthalten sein. Deshalb sollten nicht übermäßig viele Wunderkerzen gleichzeitig in Innenräumen abgebrannt werden. Auf jeden Fall sollte gut gelüftet werden, um die Belastung der Innenraumluft zu verringern. Wer das Blei nach dem traditionsreichen Bleigießen zum Jahreswechsel über den Abfluss oder mit dem Hausmüll entsorgt, kann zu einer weiteren Erhöhung der Bleibelastung von Mensch und Umwelt beitragen. Zudem entstehen beim Erhitzen des Bleis toxische Bleioxide, die über die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen. Auf das Bleigießen sollte aus diesen Gründen verzichtet werden. Als Alternative zum Blei bietet sich Wachs an. Die beim Ausgießen entstehenden Figuren sind zwar nicht so formenreich wie beim Blei, dafür ist die Phantasie um so mehr gefragt